Die Anziehungskraft Griechenlands ist ungebrochen: weite Strände, karge Berglandschaften, uralte Kulturstätten und eine entspannte Atmosphäre ziehen Jahr für Jahr zahlreiche Reisende im Wohnmobil an. Wer bislang außerhalb offizieller Campingplätze unterwegs war, konnte vielerorts relativ unbehelligt stehen, vor allem in der Nebensaison – in der Nähe von Stränden, auf Feldern, am Waldrand.

Mit dem neuen Gesetz 5170/2025 wird damit Schluss gemacht. Die Regierung hat eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, die den Handlungsspielraum für Wildcamper deutlich einschränken.

Verboten sind nun nicht mehr nur Zelte in der freien Natur, sondern auch das bloße Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwägen in sensiblen Bereichen. Dazu zählen unter anderem Küstenzonen, archäologische Areale, Waldränder und öffentliche Freiflächen. Verstöße werden mit Geldstrafen in Höhe von 300 Euro pro Person und pro Fahrzeug geahndet. In schweren Fällen – etwa bei Missachtung einer Wegweisung – drohen sogar bis zu drei Monate Haft.

Besonders für jene, die Griechenland abseits touristischer Infrastrukturen bereisen möchten, stellt sich die Frage: Was ist überhaupt noch erlaubt?

Verboten (auch nur zum Parken/Stehen mit Wohnmobil oder Wohnwagen):

  • Strände, Küstenstreifen
  • Archäologische Stätten und Kulturzonen
  • Waldränder, Wälder, Schutzgebiete
  • Öffentliche Plätze, Parks, Gemeingut
  • Privatgrundstücke mit mehr als einem Fahrzeug (außer mit Campingplatzlizenz)

Erlaubt (unter bestimmten Bedingungen):

  • Öffentliche Straßen und Parkplätze, sofern lokal nicht verboten
  • Wohnmobile (ohne Anhänger): unbegrenztes Parken erlaubt, solange kein Campieren (Stühle, Markise etc.) erkennbar ist
  • Anhänger/Wohnwägen/Boote: max. 24 Stunden in Wohngebieten laut StVO
  • Ein Wohnmobil auf privatem Grund: erlaubt, wenn unentgeltlich

Keine generelle 24-Stunden-Regel für Wohnmobile

In mehreren deutschsprachigen Medienberichten war zuletzt von einer 24-Stunden-Grenze für das Parken von Wohnmobilen die Rede. Eine solche pauschale Begrenzung lässt sich dem Gesetzestext jedoch nicht entnehmen. Stattdessen verweist das neue Gesetz ausdrücklich auf Artikel 34 der griechischen Straßenverkehrsordnung. Dort ist festgelegt, dass Anhänger, Wohnwägen und ähnliche Fahrzeuge nicht länger als 24 Stunden in Wohngebieten abgestellt werden dürfen – ausgenommen speziell gekennzeichnete Flächen. Für selbstfahrende Wohnmobile hingegen gilt diese zeitliche Begrenzung nicht.

Das bedeutet: Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist und sich an die Verkehrsregeln hält – also korrekt parkt, keine Spuren von Campingverhalten zeigt und keine sensiblen Zonen nutzt –, bewegt sich nach wie vor im rechtlichen Rahmen.

Übernachten im Fahrzeug bleibt erlaubt

Weder das neue Gesetz noch die geltende Straßenverkehrsordnung enthalten ein ausdrückliches Verbot, im geparkten Wohnmobil zu übernachten. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug verkehrsrechtlich korrekt abgestellt ist und keine campingähnliche Nutzung nach außen sichtbar wird – etwa durch ausgefahrene Markisen, abgestellte Möbel oder dauerhaft geöffnete Türen. Solange sich das Übernachten auf das Innere des Fahrzeugs beschränkt und außerhalb verbotener Zonen erfolgt, gilt es rechtlich als unproblematisch.

Private Gastgeber eingeschränkt

Ebenfalls neu geregelt ist die Möglichkeit, ein Wohnmobil auf einem Privatgrundstück abzustellen. Privatpersonen dürfen künftig nur noch ein einziges Fahrzeug kostenlos auf ihrem Grundstück dulden. Wer mehrere Camper aufnimmt – ob gegen Bezahlung oder nicht – riskiert eine Strafe, es sei denn, es liegt eine behördlich genehmigte Campingplatzlizenz vor.

Die Regelung richtet sich insbesondere gegen sogenannte „Hinterhof-Stellplätze“, die sich in beliebten Ferienregionen etabliert hatten, ohne den gesetzlichen Anforderungen an touristische Infrastruktur zu entsprechen. Künftig dürfen solche Angebote nur noch betrieben werden, wenn eine gewerbliche Zulassung vorliegt.

Stärkere Kontrollen in Küstennähe

In vielen Regionen des Landes hat sich der Druck auf Wildcamper bereits spürbar erhöht. Gerade in den Küstenzonen der Ägäis, auf dem Peloponnes und in Teilen von Chalkidiki wurden in den vergangenen Wochen verstärkt gemischte Kontrollteams aus Polizei, Küstenwache und Gemeindeverwaltungen eingesetzt. Dabei geht es nicht nur um Verstöße gegen das neue Gesetz, sondern auch um Fragen der Abfallentsorgung, des Umweltschutzes und der Sicherheit.

In Griechenland regt sich zunehmend Widerstand gegen die neuen Campingregelungen: Camperverbände und Einzelreisende kritisieren die Einschränkungen als unverhältnismäßig und fordern Nachbesserungen. Das Tourismusministerium signalisiert Gesprächsbereitschaft – unter anderem wird über Ausnahmeregelungen und zusätzliche Stellplätze nachgedacht.

Fazit der Redaktion:
Die aktuellen Restriktionen kommen nicht aus dem Nichts. Vielmehr sind sie eine Konsequenz aus jahrelangen Missständen, die auch innerhalb der Camper-Community bekannt sind: Abfall in der Natur, Fäkalien rund um informelle Stellplätze, fehlende Rücksichtnahme auf Anwohner und Umwelt. Apps wie park4night haben diese Entwicklung massiv beschleunigt, indem sie Orte listen, an denen man „stehen kann“, ohne Rücksicht darauf, ob man dort auch stehen darf. So wurde das informelle Campen vielerorts zur Massenerscheinung – mit sichtbaren Spuren und spürbaren Folgen. Nun reagiert die Politik. Gleichzeitig muss auch gesagt werden: Die Campingplatz-Lobby kann auf Dauer nicht verhindern, dass sich alternative Stellplatz-Angebote etablieren. Denn die Nachfrage ist definitiv da.

Links:
Gesetz 5170/2025 auf kodiko.gr (Griechisch)
Griechisches Tourismusministerium (Englisch)

Bild: ©CAMPING+VANLIFE Magazin

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