Ab 1. Juni 2023 tritt eine Änderung im Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuergesetz in Kraft, das die Kosten für etliche Wohnmobile und Camper-Vans deutlich senken wird.

Für viele Modelle fällt dann die kombinierte Steuerberechnung nach kW und CO2-Emissionen weg. Voraussetzung ist, dass das Basisfahrzeug, auf dem das Wohnmobil aufgebaut ist, ein Fahrzeug der Klasse N (Nutzfahrzeug) ist. Dann wird nämlich die Leistung des Verbrennungsmotors des Basisfahrzeuges zur Bemessung der Steuer herangezogen.

In den allermeisten Fällen wie etwa beim Fiat Ducato und baugleichen Basisfahrzeugen handelt es sich um Nutzfahrzeuge der Klasse N. Ob das eigene Fahrzeug darunter fällt, sieht man in den Fahrzeugpapieren (nicht im Zulassungsschein) bzw. kann man beim Händler oder Hersteller erfragen. Die Versicherungen sollten die Beiträge automatisch anpassen, eine Kontrolle der Vorschreibungen lohnt sich trotzdem.

Nähere Infos dazu findet man beim ÖCC.

Bild: © Daimler AG

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