Nach Kritik an der Verschärfung der Campinggesetze hat Griechenland Mitte Juli 2025 die Straßenverkehrsordnung angepasst. Die neuen Vorgaben betreffen vor allem das Parken von Wohnmobilen und Caravans – und sollen für mehr Klarheit sorgen.

Anfang des Jahres hatte ein neues Gesetz das Abstellen und Campen in der Nähe von Stränden, Wäldern und archäologischen Stätten weitgehend verboten. Wir haben hier darüber berichtet: Griechenland schränkt Wildcampen ein: Was sich nun ändert. Das sorgte für große Verunsicherung – viele Reisende wussten nicht mehr, ob sie ihr Fahrzeug überhaupt noch irgendwo außerhalb eines Campingplatzes parken durften. Der Protest von Campingverbänden und Urlauberinnen und Urlaubern blieb nicht ungehört. In Reaktion darauf hat die griechische Regierung nun eine Präzisierung beschlossen, die vor allem auf die Parkregeln eingeht.

Was nun gilt – und wo

In geschlossenen Ortschaften dürfen Wohnmobile bis 7,5 Meter Länge grundsätzlich parken – vorausgesetzt, es besteht kein generelles Parkverbot. Für längere Fahrzeuge sowie Caravans gilt eine Höchstparkdauer von 24 Stunden. Dieselben Regeln gelten auch an Stränden innerhalb geschlossener Ortschaften.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken weiterhin auf ausgewiesenen Flächen sowie am Straßenrand erlaubt – ohne zeitliche Begrenzung. Das betrifft nicht nur Campingfahrzeuge, sondern alle zugelassenen Straßenfahrzeuge. Auch in der Nähe von Stränden, Waldgebieten und archäologischen Stätten ist das Parken an der Straße gestattet, sofern dort keine besonderen Verbote bestehen. Ausgeschilderte oder eingezäunte archäologische Stätten bleiben jedoch grundsätzlich gesperrt – sowohl für Fahrzeuge als auch für Personen.

Das Parken auf privaten oder kommunalen Parkplätzen bleibt erlaubt, sofern keine Sonderregelungen bestehen. Wohnmobile werden dabei anderen Fahrzeugen gleichgestellt: Wo ein Pkw stehen darf, darf auch ein Campingfahrzeug stehen.

Übernachten im Fahrzeug bleibt erlaubt

Unverändert bleibt das generelle Verbot von Wildcamping. Dennoch bringt die Neuregelung auch hier eine gewisse Entschärfung: Übernachtungen im geparkten Fahrzeug – also im Wohnmobil oder Caravan – sind erlaubt, solange keine campingtypischen Gegenstände wie Tische, Stühle oder Vorzelte aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die geltenden Parkregeln eingehalten und lokale Verbote beachtet werden.

Stehen bei Tavernen und auf Privatgrundstücken

Die Regelung, wonach Privatpersonen nur ein einziges Wohnmobil auf ihrem Grundstück stehen lassen dürfen, hat sich nach unseren Recherchen nicht geändert und ist nach wie vor gültig. Dies wird allerdings nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt und es wird sich zeigen, ob diese Einschränkung in Hinblick auf die neuen Parkregeln notwendig ist. Stichwort: Parken und übernachten am öffentlichen Straßenrand ohne sichtbares Campingverhalten.

Zusammenfassung: Was sich seit Juli 2025 geändert hat (und was nicht)

  • Parkregeln wurden präzisiert, um mehr Klarheit zu schaffen.
  • Wohnmobile bis 7,5 m dürfen in Ortschaften unbegrenzt parken, größere max. 24 Stunden.
  • Außerhalb von Ortschaften ist das Parken am Straßenrand oder auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
  • Übernachten im Fahrzeug ist gestattet – solange keine Campingausrüstung aufgestellt wird.
  • Parkplätze: Wohnmobile dürfen dort parken, wo auch Pkws erlaubt sind.
  • Wildcampen bleibt verboten.
  • Auf Privatgrundstücken wird ohne Lizenz nur ein Campingfahrzeug geduldet.

Quelle: ÖAMTC und Eigenrecherche

Bild: ©CAMPING+VANLIFE Magazin

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