Ein Urlaub ohne Handy ist heute unvorstellbar. Mit dem smarten Gerät wird navigiert, fotografiert, gechattet, im Internet gesurft, auf Social Media gepostet und ab und zu auch telefoniert. Im Ausland sollte man ein paar Regeln befolgen, damit es danach nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Verlässlichster Begleiter: Der Euro-Notruf 112
Die verschiedenen Notrufnummern sind im Ausland unterschiedlich. Deshalb gilt der Euro-Notruf 112 als internationale Notrufnummer. Wird irgendwo in Europa die 112 gewählt (immer ohne Vorwahl) dann verbindet das System automatisch zur nächstgelegenen Notruf-Zentrale. In Österreich sind das die Leitstellen der Polizei.
- Die Euro-Notruf-Nummer 112 sollte auch für einen Österreich-Urlaub gespeichert werden. Denn mit dieser Nummer kann selbst dann ein Notruf abgesetzt werden, wenn das Heimnetz – etwa in unbewohnten alpinen Gebieten – nicht erreichbar, aber zumindest irgendein Netz in Reichweite ist.
- Der Verbindungsaufbau über das Fremdnetz funktioniert vollautomatisch.
- Darüber Hinaus werden Anrufe über die Euro-Notruf-Nummer 112 von den Mobilfunk-Netzen priorisiert, das bedeutet, dass ein 112-Notruf vorrangig gegenüber allen anderen Verbindungen behandelt wird.
- Der Euro-Notruf 112 kann auch ohne Vertrag oder Guthaben abgesetzt werden.
- Für den Urlaub im Ausland: Im Notfall immer 112 wählen
Internationale Vorwahlen einspeichern
Gespeicherte Rufnummern funktionieren im Ausland nur im internationalen Format: aus beispielsweise 0699 wird +43699. Deshalb ist es ratsam, zumindest die wichtigsten Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
EU-Roaming „Roam like at Home“ – Datennutzung wie daheim
Im EU-Ausland gilt die „Roam like at Home“-Regelung für alle, die ihr Smartphone oder Handy nicht überwiegend im Ausland nutzen. Das bedeutet, dass man das Handy oder Smartphone zu den selben Tarifen wie in Österreich nutzen kann. Aber Achtung: Das verleitet oft dazu, Dienste wie beispielsweise den heimischen Lieblingsradio- oder TV-Sender per App permanent zu nutzen, was dazu führen kann, dass man das inkludierte Datenvolumen viel schneller verbraucht als daheim.
EU-Roaming gilt nur in der EU
In Nicht-EU-Staaten, wie beispielsweise in der Schweiz oder in Großbritannien, sind die Roaming-Regelungen betreiberabhängig unterschiedlich. Das Forum Mobilkommunikation empfiehlt, sich vor Reiseantritt auf der Website des Netzbetreibers zu informieren und die meist angebotenen Roaming-Zusatzpakete zu nutzen.
Vorsicht mit Apps und mit der Voice-Mailbox
Besonders in Nicht-EU-Staaten empfiehlt es sich, Apps, die unbemerkt Hintergrund-Updates zulassen, zu deaktivieren. Auch die Mobilbox sollte für die Dauer des Aufenthalts deaktiviert werden, denn selbst wenn man sie nicht abhört, ist die Weiterleitung der Sprachnachricht kostenpflichtig.
Automatische Kostenbremse bei Datenroaming
Unangenehme Überraschungen bei der Nutzung von Datendiensten gehören dennoch der Vergangenheit an. Denn sobald für die Nutzung ein Rechnungsbetrag von EUR 60,- ansteht, wird man via SMS informiert. Ein Überschreiten dieses Betrages ist nur nach Bestätigung möglich.
Bildschirmsperre aktivieren und Hotline-Nummer des Netzbetreibers separat notieren
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Smartphones sollte so rasch wie möglich die Betreiber-Hotline angerufen werden, um die SIM-Karte zu sperren. Dazu sollte die Nummer der Netzbetreiber-Hotline separat notiert werden, denn im Handy gespeichert ist das in diesem Fall natürlich sinnlos.
Um Missbrauch bis zur Sperre der SIM-Karte zu verhindern, muss zumindest die Bildschirmsperre aktiviert sein, um eine unberechtigte Nutzung zu verhindern.
Quelle: Pressetext Forum Mobilkommunikation